Titelbild für Webinar: Stolperstein im Influencer Marketing -  Künstlersozialabgabe
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Webinar: Stolperstein im Influencer Marketing - Künstlersozialabgabe

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Über die Veranstaltung

Webinar zu Rechtsfragen mit der KSK

Jedes Unternehmen, das in der Werbewirtschaft mit Influencern zu tun hat, wird über kurz oder lang mit der Künstlersozialkasse (KSK) Bekanntschaft machen. Denn die KSK kümmert sich bekanntlich (unter anderem) um die Erhebung der Künstlersozialabgabe.

Mit dieser Abgabe soll sichergestellt werden, dass selbstständige Künstler und Publizisten sozial abgesichert sind. Wer solche künstlerischen oder publizistischen Leistungen verwertet, wird diese Abgabe leisten müssen.

Trotz der mittlerweile enormen Bedeutung von Influencer Marketing gibt es bis zum heutigen Tage kaum Gerichtsentscheidungen zu diesem Themenbereich – und erst Recht keine höchstrichterliche Rechtsprechung.

 Für die KSK selbst ist die Sache klar: Die Tätigkeit als Influencer wird als künstlerische/publizistische Tätigkeiten angesehen. Das Entgelt, das ein Auftraggeber für eine Werbemaßnahme an einen Influencer zahlt, ist abgabepflichtig und gehört daher zur Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe.

Bei der Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten und Einzelfällen stellen sich weiterhin eine Vielzahl an Fragen:

  • Ist jede Tätigkeit eines Influencers abgabepflichtig?

  • Was ist die Grundlage für die Berechnung der Künstlersozialabgabe?

  • Macht es einen Unterschied, ob der Influencer im Ausland sitzt oder ob die Werbemaßnahmen für das Ausland gedacht ist?

  • Gibt es vertragliche Möglichkeiten, der Künstlersozialabgabe zu entgehen?

  • Was droht einem eigentlich, wenn keine Sozialabgabe geleistet wird?

Der BVIM lädt zu diesem Webinar alle ein, die mit Influencern arbeiten und sie bezahlen. Rechtsanwalt Dr. Jan Wendt wird in diese Thematik einführen, aktuelle Gerichtsentscheidungen benennen und im Anschluss die aufkommenden Fragen der Teilnehmer beantworten.

Wir freuen uns auf eure Anmeldung

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